Weinklassifizierung

Das deutsche Weingesetz schreibt vor welchen natürlichen Zuckergehalt der Most haben muss, um die Anforderungen für eine bestimmte Qualitätsstufe zu erfüllen.

 

Es gibt grundsätzlich vier Qualitätsstufen, und für jede gelten eigene Regeln.

 

1. Deutscher Tafelwein                                                                  

Tafelweine dürfen nur aus inländischen empfohlenen und zugelassenen Trauben stammen, die in einem der 5 deutschen Weinbaugebiete für Tafelwein (Weinbaugebiete: Rhein-Mosel, Bayern, Neckar, Oberrhein und Albrechtsburg) geerntet wurden. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die Namen der Tafelweingebiete nicht mit denen für Qualitätswein identisch. Wird eine Traubensorte angegeben, muss der Tafelwein zu 85% aus dieser Sorte bestehen. Fehlt der Zusatz "Deutscher" vor dem Wort "Tafelwein", dann enthält er Weine aus anderen europäischen Ländern - meist Italien. Tafelweine unterliegen nicht der amtlichen Qualitätsprüfung.

 

2. Landwein

Ein Landwein ist ein Tafelwein mit höherer Qualität. Er muss ausschließlich aus einem der 15 Landweinbereichen (sie sind Untergebiete der Tafelweingebiete) stammen. Der Most muss einen höheren natürlichen Zuckergehalt aufweisen als der Tafelwein. Wie beim Tafelwein darf dem Most vor dem Vergären Zucker zugesetzt werden.

 

3. Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)                                                                              

Die Trauben von Qualitätsweinen müssen aus einem der 13 genau definierten Anbaugebiete stammen und auf dem Etikett muss die Rebsorte angegeben sein. Eine Einzellage darf angegeben werden, wenn 85% der Trauben dort gewachsen sind. Jede Abfüllung eines Qualitätsweines muss der amtlichen Qualitätsweinprüfung unterzogen werden.

 

4. Qualitätswein mit Prädikat (QmP)

Höchste Qualitätsstufe deutschen Weines. QmP sind alle Weine, die in der Traube soviel Fruchtzucker gespeichert haben, dass sie ohne Anreicherung mit Zucker vor dem Vergären auskommen. Die Prädikate heißen in aufsteigender Reihenfolge: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese.

 

I. Vin de Table

Tischweine, welche in der Regel einen Markennamen tragen und fast immer den garantierten gleichen Geschmack haben, da diese Weine miteinander verschnitten werden.

 

II. Vin de Pays

Gesetzlich geschützte Bezeichnung  für lokale Landweine. Ungefähr 15% der französischen Weine kommen als Vin de Pays - Landwein - auf den Markt. Ein Vin de Pays ist in der Regel ein kostengünstiger Wein, aber ganz und gar kein minderwertiger. Im Gegenteil: wer in den französischen Weinregionen dégoustiert, wird auf einige hervorragende Weine treffen. Denn die Qualität wird kontrolliert und der Wein muss aus einem der gesetzlichen Anbaugebieten von einer der ausgewählten Rebsorten stammen.

 

III. Vin Délimité de Qualité Supérieure (VDQS)

Weine mit höherer Qualität aus einer bestimmten, genau abgegrenzten Gegend. Diese Bezeichnung ist eher selten anzutreffen, da sich die meisten der betreffenden Weine stetig verbesserten und zum AC-Rang aufstiegen.

 

IV.Appellation d´Origine Contrôlée (AC, AOC)

Qualitäts-Weine, die aus einer bestimmten Region stammen. Manchmal hat diese Region die Größe mehrerer Departements, manchmal ist sie winzig klein und limitiert sich auf eine Gemeinde oder ein einziges Anbaugebiet. Das AC-Reglement ist von Region zu Region unterschiedlich. Reglementiert werden die Rebsorten, der Höchstertrag und der Mindestalkoholgehalt. In manchen Gebieten sogar die Pflanzdichte, der Rebschnitt und die Ausbaumethoden.

 

Für die Weine Spaniens gelten vier Qualitätsklassen

 

1. Vino Corriente, Vino de Pasto, Vino de Mesa

Gewöhnliche Konsum- und Tafelweine

 

2. Vino de la Tierra (Landweine)

Diese neue Bezeichnung für Weine eines Gebietes, das (noch) nicht den DO-Status besitzt, wurde 1986 eingeführt. Sie entspricht dem französischen Vin de Pays.  Die Bestimmungen legen die Traubensorten, den Mindestalkoholgehalt sowie Herstellungsvorschriften fest. Ein Landwein muss als "vino de la tierra" etikettiert sein.

 

3. Denominación de Origen (DO)

Das DO-Prädikat gilt für bestimmte spanische Weinbaugebiete mit einer geschützten und kontrollierten Herkunftsbezeichnung. Es entspricht etwa der französischen Appellation dongine controle´e (AOC) oder der italienischen Denominazione di origine controllata (DOC). Der größte Teil aller qualitativ höherwertigen Weine Spaniens stammt aus Gebieten mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung. Es sei aber hier ausdrücklich vermerkt, dass das Prädikat DO keine Qualitätsgarantie bedeutet.

 

4. Denominación de Origen Califi cada (DOCa)

1988 wurde Bezeichnung als Verschärfung der DO-Bestimmungen eingeführt. Die DOCa-Weine (qualifizierten Weine mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung) dürfen nur als Erzeugerabfüllungen in den Verkehr gebracht werden.